Geld

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Geld und das HaSi

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Du kannst immer und ohne jegliche Probleme und Regeln Geld an das HaSi geben, falls du keine Spendenbescheinigung haben willst. Falls du eine Spendenbescheinigung haben willst, dann überweise das Geld bitte dem HaSi. Unsere Mitgliedsbeiträge kann man von der Steuer absetzen. Wenn du unter 200 EUR pro Jahr an Mitgliedsbeiträgen und Spenden leistest, dann kannst du den vereinfachten Spendennachweis verwenden. Falls du mehr als 200 EUR pro Jahr bezahlst wende dich an finanzen@hasi.it und du bekommst einen personalisierten Spendennachweis.

Sachspenden an das HaSi

Wenn du keine Spendenbescheinigung brauchst, kannst du jederzeit einfach und ohne Probleme Dinge im HaSi lassen. Wenn du eine Sachspende machst und darüber eine Spendenbescheinugung haben willst, dann brauchen wir eine RECHNUNG. Eine Quittung reicht nicht aus. Ein einfacher und präferierter Weg für die Sachspende ist, das du finanzen@hasi.it schreibst, was du gerne spenden willst. Schick dann bitte einen Link zu einem Onlineshop mit (nicht Amazon). Dann spendest du in der Höhe, die der Artikel kostet und das HaSi kauft es direkt.

Geld vom HaSi bekommen

Wenn das HaSi irgendetwas braucht, dann besprich es bitte im Plenum. Das HaSi kann grundsätzlich nur Geld ausgeben wenn zwei Vorstände zustimmen. Am besten ist es, wenn der Einkauf dann auch direkt von einem der Vorstände mit der HaSi EC- oder Kreditkarte erledigt wird. Sollte dieser Weg aus irgendwelchen Gründen nicht gangbar sein und du Geld vorstrecken musst, dann brauchen wir Belege. Am besten sind Rechnungen, aber auch eine Quittung ist ok. Wenn es sich bei den Ausgaben um Dinge <20 EUR handelt geht es zur Not auch ohne.

Fahrtkosten

Wenn ihr für das Hasi unterwegs seit, dann könnt ihr bis zu 50 EUR Fahrtkosten erstattet bekommen. Bitte füllt dazu dieses Formular aus, gebt es beim Vorstand ab und denkt an die Quittungen.

Dem HaSi eine Rechnung stellen

Rechnungsanschrift:
Hasi e.V.
Effertsufer 104
57072 Siegen


Eine Rechnung ist eine Rechnung, wenn folgende Angaben vorhanden sind

  • Rechnungssteller: Der vollständige Name sowie die vollständische Anschrift der leistenden Person
  • Rechnungsempfänger: Vollständige Name sowie Anschrift des Rechnungsempfängers müssen in der Rechnung zu finden sein.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ihre vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer und/oder die Ihnen vom Bundesamt für Finanzen zugeteilte Umsatzteuer-Identifikationsnummer müssen in dem Muster der Rechnung stehen.
  • Rechnungsdatum: Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist zwingend notwendig.
  • Rechnungsnummer: Die Nummer der Rechnung kann aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen und ist einmalig. Zum Beispiel: RG-2012-12345 oder RG 06/2012-12345
  • Rechnungspositionen:
    • Menge und Artikelbezeichnung: Die jeweilige Menge, Art und Kosten der Lieferung oder Leistung in der Rechnung ist anzugeben.
    • Leistungs-/Lieferung-Datum: Das Datum oder der Zeitraum der Leistung oder Lieferung muss in Rechnungen angegeben werden.
    • Netto-Betrag: Der Netto-Betrag (also ohne Steuersätze) ist in der Rechnung zu finden.
    • Steuersatz: Der jeweils anzuwendende Steuersatz muss in Rechnungen angeben werden.
    • Steuerbetrag: Der jeweils anzuwendende Steuersatz sowie der Steuerbetrag müssen angegeben werden.
    • Grund einer eventuellen Steuerbefreiung (z.B. Kleinunternehmerregelung): Der eventuelle Grund einer Steuerbefreiung muss angegeben werden.
    • Aufbewahrungspflicht (nur bei Bauleistungen): Ein Hinweis auf die gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Empfängers der Leistung muss nur bei Bauleistungen angegeben werde